Die Genossenschaft
Genossenschaften stehen seit über 130 Jahren für Engagement und Solidarität.
Die genossenschaftliche Idee setzt Transparenz, Solidarität und Mitbestimmung für alle Mitglieder an oberste Stelle. Wesentliches Strukturmerkmal ist, daß unabhängig von der Beteiligungshöhe, jedes Mitglied nur eine Stimme hat.
Die Rechtsform „Genossenschaft“ ist eine solide und stabile Rechtsform zur Umsetzung gemeinsamer Ziele.
Finanzierung
Das Wohnprojekt VAUBANaise wird nicht von einem Investor oder Träger finanziert, sondern von den Bewohnerinnen und Bewohner und Menschen, die nicht bei der VAUBANaise wohnen, sich aber an der Genossenschaft beteiligen.
Die Anteile der nicht im Projekt wohnenden Mitglieder sind dividendenberechtigt.
Neben dem inklusiven und sozialen Nutzungskonzept („soziale Rendite“) ist für die Bewohnerinnen und Bewohner das genossenschaftliche Wohnrecht und das Kostenmietenprinzip (im Gegensatz zum Marktmietenprinzip) von großer Bedeutung. Es drohen zum einen keine Eigenbedarfskündigungen mehr. Zum anderen hat das Kostenmietenprinzip zur Folge, daß sich die Genossenschaft mittelfristig von Mietmarkt abkoppelt, da nicht die Marktmiete (Mietspiegelorientierung) maßgebend ist, sondern die Kostenstruktur der Genossenschaft. Dadurch sind in der Regel langfristig stabile Mieten verbunden, ein wichtiges Kriterium, nicht zuletzt für Ältere und Menschen mit geringeren Einkommen.
Genossenschaftlicher Wohnungsbau, der sich am Kostenmietenprinzip orientiert, ist somit „wirklicher sozialer Wohnungsbau“, da keine Mietsprünge infolge des Auslaufens von Förderungen und Bindungsfristen zu erwarten sind. Genossenschaftswohnungen sind mithin langfristig dem spekulativen Wohnungsmarkt sowohl bezüglich Mietsteigerungen als auch Privatisierungsbestrebungen entzogen.
Organe / Personen
Entsprechend dem Genossenschaftsgesetz wählt die Generalversammlung (alle Mitglieder) den Aufsichtsrat.
Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit:
Lars Tiedemann (Vorsitzender)
Dr. Andreas Faulmüller
Dieter Wintergerst
Hubert Dietz
Barbara von Greve
Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand. Aktuell sind das:
Die Bewohnerinnen und Bewohner treffen sich einmal im Monat zur BewohnerInnenversammlung und regeln das alltägliche Zusammenwohnen autonom.
Jahresberichte
Die Jahresberichte werden an die Mitglieder zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung versandt.